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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich 

  • 1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der BLACKEYES  und ihren Kunden. Sie gelten ab sofort und lösen ältere Versionen unserer AGB hiermit ab.

  • 1.2  Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie in der Auftragsbestätigung der BLACKEYES (oder in einem separaten Vertrag) schriftlich festgehalten sind.
     

2. Preise 

  • 2.1 Es gelten die vereinbarten Preise bzw. die aktuellen Listenpreise der BLACKEYES. Die BLACKEYES behält sich das Recht vor, Produkte und Preise der aktuellen Situation anzupassen. Ohne anderweitige Vereinbarung verstehen sich die Preise exklusive Mehrwertsteuer. Es werden keine Skonto-Abzüge gewährt. Keine Rechte an Zeichnungen und Fotos (keine Veröffentlichungen, Kopien sowie Weitergaben an Dritte).

 

3. Fälligkeit und Verzug 

  • 3.1  Ohne anderslautende Vereinbarung hat die Zahlung innert 10 Tagen netto ab Rechnungsstellung zu erfolgen.

  • 3.2  Der Kunde der BLACKEYES gerät mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug. Eine Mahnung ist für den Beginn der Verzugszinsen nicht notwendig.

  • 3.3  Der geschuldete Verzugszins beträgt 5 %.
     

4. Verrechnung 

  • 4.1  Dem Kunden ist es nicht gestattet, die von ihm behauptete(n) und/oder bestehende(n) Forderung(en) mit einer Forderung/mehreren Forderungen der BLACKEYES zu verrechnen.

  • 4.2  Bei Erstgeschäften oder Geschäften grösserer Art oder bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit ist BLACKEYES befugt, Vorkasse oder andere Zahlungssicherheiten vor Auslieferung bzw. Fertigungsbeginn (auch abweichend von Zahlungsbedingungen des Angebots) zu verlangen.
     

5. Lieferung 

  • 5.1 Die Lieferung durch die BLACKEYES hat grundsätzlich innert der vertraglich vereinbarten Frist zu erfolgen. Treten unvorhergesehene Ereignisse  ein, so steht die Lieferzeit in dieser Zeit still. Solche Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für daraus entstandenen Schaden zu verlangen.

 

6. Rücktritt / Rückzug aus Vertrag / Stornierung 

  • Eine Stornierung des Auftrages, (ab schriftlicher oder mündlicher Bestellung), ist nur vor der Unterzeichnung des Gut zum Druck möglich und hat Schriftlich zu erfolgen. Im Fall der Nichtannahme stehen uns Schadenersatzansprüche zu. 

 

7. Haftung und Gewährleistung 

  • 7.1  Schäden oder Mängel sind unverzüglich der BLACKEYES zu melden. Preisreduktionen oder Rückerstattungen werden von der BLACKEYES vorgeschlagen und mit dem Kunden vereinbart.

  • 7.2  Die Haftung für Mitarbeiter der BLACKEYES wird - ausser für grobe Fahrlässigkeit und für Vorsatz - wegbedungen (Art. 100 OR). Die Haftung für Hilfspersonen der BLACKEYES wird für jegliches Verschulden ausgeschlossen (Art. 101 Abs. 1 OR).

  • 7.3  Die Haftung der BLACKEYES ist in jedem Fall ausgeschlossen,

    • a)  für alle mittelbaren Schäden, insbesondere auch für entgangenen Gewinn;

    • b)  wenn der Kunde nicht unverzüglich bei der Ausführung der Arbeiten bzw. Auslieferung am vereinbarten Ort, bei
      äusserlich nicht erkennbaren Schäden unverzüglich nach deren Entdeckung, aber spätestens 2 Tage (Posteingang) nach Ausführung der Arbeiten bzw. Auslieferung, die Schäden gegenüber der BLACKEYES schriftlich vorgebracht hat.

    • c)  wenn ein Schaden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg und Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche Unruhen, Sabotage, Entziehung oder Eingriffe von Hoher Hand oder behördliche Anordnungen verursacht worden ist.

    • d)  wenn der Schaden seine Ursache in der Sphäre des Kunden hat.

  • 7.4 Die Gewährleistung der BLACKEYES für die von ihr gelieferten Produkte beschränkt sich auf die im Rahmen der in Ziff. 7.1 und ff. beschriebene Haftung. 

 

8. Eigentumsvorbehalt

  • 8.1  Bis zur endgültigen Ausführung und Begleichung des Kaufpreises ist der Kunde nicht befugt, den Entwurf zu verwenden.

  • 8.2  Weiter ist der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung verpflichtet, der BLACKEYES unverzüglich mitzuteilen, wenn er sein Domizil (Wohn- oder Geschäftssitz) wechselt.
     

9. Hilfspersonal 

  • 9.1 Die Auswahl des Hilfspersonals ist ausschliesslich Sache der BLACKEYES. 

 

10. Vertragsänderungen 

  • Sämtliche Änderungen des Vertrages, die nach Auftragsbestätigung der BLACKEYES vorgenommen werden, bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. 

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

  • 11.1  Für alle im Zusammenhang mit dem Verkauf und/oder der Montage entstehenden Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in 4800 Zofingen (Schweiz) zuständig.

  • 11.2  Es gilt ausschliesslich das schweizerische Recht.
     

12. Salvatorische Klausel 

  • Soweit sich einzelne Teile der vorliegenden Vertragsbedingungen oder separat getroffener Vereinbarungen als ungültig erweisen sollten, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

 

Stand, Januar 2023

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